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HOHER KONTRAST

Maskenpflicht im ÖPNV ab dem 20.4.

vom 18.04.2020

Maskenpflicht im ÖPNV ab dem 20.4.

Am Montag, dem 20.4. tritt die neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung (SächsCoronaSchVO) in Kraft. In §3 Abs. 2 Nr. 4 ist dabei klar geregelt, dass bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden muss um für sich und andere das Risiko von Infektionen zu reduzieren.

(download pdf))


Was bedeutet das nun konkret für die Nutzung des ÖPNV ab Montag? Wir haben für Sie die wichtigsten Punkte zusammengefasst:

1.) Darf ich ab Montag nur noch mit einer Mund-Nasen-Bedeckung den ÖPNV nutzen?
Ja, das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bei der Benutzung des öffentlichen Nahverkehrs und beim Aufenthalt in Einzelhandelsgeschäften ist verpflichtend (vgl: https://www.coronavirus.sachsen.de).

2.) Muss das eine medizinische Maske sein?
Nein, es geht darum, Mund und Nase bedeckt zu halten, ggfls. könnt Sie auch erst einmal auf Schal oder Tücher zurückgreifen – (vgl. Kabinettspressekonferenz vom Freitag - u.a. ab Min. 29:35)

3. Muss mir die GVB Masken zur Verfügung stellen.
Nein, wir müssen und können Ihnen keine Masken zur Verfügung stellen. Auch uns ist bewusst, dass es Lieferengpässe bei Masken gibt. Wer sich in den letzten Tagen nicht schon entsprechend bevorraten konnte, kann sich ggfls. auch selbst eine Maske herstellen (Anleitungen finden Sie auf zahlreichen Internetseiten) oder Freunde oder Bekannte um Unterstützung bitten.

4.) Wie sollen wir in Bussen und Bahnen Mindestabstand einhalten?
Auch wenn uns bewusst ist, dass es bei der Nutzung von Bus und Bahn oft schwierig ist, die Abstandsregeln zu befolgen, war es in den vergangenen Tagen aufgrund der teils überschaubaren Fahrgastzahlen größtenteils gut möglich, sich weit genug auseinander zu setzen oder zu stellen. Wir möchten Sie trotz dem nun steigenden Fahrgastaufkommen weiterhin zum Arzt, in die Schule oder auf Arbeit bringen können - nicht zuletzt deshalb ist nun auch die verbindliche Maskenpflicht im ÖPNV eingeführt worden.

Alle Infos gebündelt finden Sie auf den Seiten der Sächsischen Staatsregierung: https://www.staatsregierung.sachsen.de/.

Ungeachtet aller Lockerungen lassen wir unsere Reinigungsprogramme weiterhin auf Hochtouren laufen - beachten Sie bitte trotzdem weiterhin die gültigen Hygienevorgaben.

Bleiben Sie gesund,
Ihr GVB-Team